Feuerbaer "Die Übereinstimmungserklärung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen."
Theoretisch richtig. Die Erklärung muss man ggf. einklagen.
Was aber praktisch weiß normalerweise ein Bauherr?
M.E. dient eine Erklärung nur dazu, im Schadensfall eine Person ausfindig zu machen, die Schuld sein könnte. Vielleicht schreckt die Erklärungspflicht vor liederlichem Arbeiten ab.
Aber auch gewissenhaftes Arbeiten hilft nicht, wenn man nicht recht weiß, wie der Boden als "nichtbrennbar" beschaffen sein muss, den man als Türmonteur ja gar nicht gebaut hat und dessen Bodenbelag samt Estrich bei Türeinbau noch gar vorhanden ist. Man zwingt den Türmonteur quasi etwas zu bescheinigen, was außerhalb seines Einflussbereiches liegt. Vielleicht war das gar nicht so gemeint. Wenn der Türmonteur beginnt, sieht er eine Wand die so aussieht, wie eine Wand in der Zulassung. Falls der Türmonteur das überhaupt irgendwie beurteilen kann. Die Wand kann trotzdem Fehlerhaft sein. Der Estrich und Bodenbelag ist noch nicht vorhanden. Toll. Es gibt durch Gründe, warum sich ein Handwerker vor Bescheinigungen drückt.
Was überwacht eigentlich ein Bauleiter (der nach Bauordnung), die Vollständigkeit der Zettelsammlung? Und mehr kann er nicht und muss auch nicht? Ja das ist üblich. Man kennt es ja, die Studierten, besser gesagt Ranghöheren, delegieren stets die Verantwortung an die wenig Ausgebildeten.
Der kluge Türmonteur könnte jetzt vom Bauleiter verlangen, dieser solle schriftlich erklären und nachvollziehbar darlegen, dass alles Drumherum um seine Tür nach abschließender Fertigstellung des Hauses der Türzulassung oder der DIN 18093 entspricht. Nun kann der Türmonteur sich den Boden unterhalb der Tür anschauen und wenn er dort Nichtbrennbares sieht, den Einbau der Tür bescheinigen.
MfG G.Karstens