Karstens Das Haus wurde bereits mit der Brandschutztüre geliefert. Es gibt in diesem Fall dann keinen unwissenden Handwerker, sondern nur die Mitarbeiter der Fertighausfirma in deren Fertigungshallen
Eine Anfrage beim DIBt habe ich bereits gestellt, aber mehr oder weniger nur die Info bekommen, dass Anspruch auf die Übereinstimmungserklärung besteht.
Zitat: "Völlig zu Recht können Sie erwarten, dass der Boden unter dem Feuerschutzabschluss zulassungskonform ausgeführt wird.
Das Unternehmen, das die Tür eingebaut hat, muss in diesem Fall eine Übereinstimmungserklärung ausfüllen und damit auch erklären, dass der Einbau den Vorgaben der allgemeinen Bauartgenehmigung entspricht.
Leider kann ich nicht von hier aus beurteilen, ob dies im Rahmen des Aufbaus des Hauses geschieht oder ein gesondertes, geschultes Unternehmen für den Feuerschutzabschluss herangezogen wird."