Feuerbaer Hier die Stellungnahme des Herstellers und Zulassungsinhabers:
"Bitte entschuldigen Sie, aber ich kann mich zu dem Wand- und Bodenaufbau nicht äußern, da die Wand nicht zu unserer Lieferleistung zählt. Hier müssen Sie Ihren Unternehmer anfragen.
....
Bei dieser Antwort wäre die zugehörige Frage wichtig.
Die Fertighausfirma müsste die Übereinstimmungserklärung liefern, aber ausstellen müsste sie der Monteur. Normalerweise findet sich immer jemand zum Unterschreiben, denn sonst wird nicht abgenommen und nicht bezahlt.
Schlosser, Montagebetrieb oder sonst ein Handwerker, kennen ein Gebäude nicht. Sie können durch bloßes Anschauen nicht erkennen, welche Brandschutzqualität die Wand hat, in die die Tür eingesetzt wird. Den Bodenaufbau sehen sie nicht oder er ist bei Türmontage noch nicht eingebaut.
Was macht eigentlich ein Bauleiter (nach Bauordnung) bzw. Bauüberwacher (nach HOAI)? Und was tut ein Nachweisberechtigter bzw. Sachverständiger für Brandschutz für sein Honorar? Nur Bescheinigungen entgegennehmen und abheften und glauben? Alle schulden den Erfolg der Baumaßnahme, aber die Studierten erwarten von ungelernten Monteuren der Baustelle Bescheinigungen und helfen nicht dabei?
Der Begriff "Boden" ist unscharf: Die untere Begrenzung des Raumes oder der Fußbodenaufbau oberhalb der feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Decke? Die Schnittstelle Geschossdecke-Trennwand darf ja nicht irgendwie beliebig ausgebildet werden. Es ist vorstellbar, dass man die Wandöffnung unten lediglich mit einer Bodenspanplatte und brennbarem Textilbelag überbrückt. Das darf nicht sein. Der Planer hat sich hierbei Gedanken zu machen und die untere Türleibung planerisch-konstruktiv zu sichern.
In der Praxis sieht man vermehrt oberflächenbündige Edelstahlbleche in Türdicke im Bereich der geschlossenen Brandschutztür. So ist der Boden nichtbrennbar. Reicht das? Ich meine, nein. Aber wir müssen nicht den Prüfstand nachbauen.
Wem das nicht reicht, darf beim DIBT nachfragen, was mit "Boden" anderes gemeint sein sollte. Die haben das geschrieben. Man darf auch nach dem Warum fragen. Am besten schriftlich.
Feuerbaer In den Unterlagen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom DIBt steht dort unter Punkt 3 Im Bereich des geschlossenen Feuerschutzabschlusses muss der Boden nichtbrennbar sein.
Mfg G.Karstens