Hallo Herr Drechsler,
also ich glaube nicht, dass es Wunsch des Bauamtes ist, dem Bauherrn das Leben schwer zu machen. Dafür müsste schon ein persönlicher Zwist bestehen. So kann man die Verärgerung von Herrn Bußmann, s.o., verstehen.
Ich denke, in der Behörde hält man sich an den Wortlaut der BO, um jegliche Verantwortung zu vermeiden, und Feierabend. Der Mensch ist nun mal meistens von sich selbst überzeugt. Ob sich diese Leute im Bauamt nicht anders überzeugen lassen, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Den Bauherren Absicht zu verdächtigen, finde ich fehl am Platz. Was weiß der denn? Baut ein Fenster in Absicht dort hin, wo es später verboten sein wird?
Es kann aus nicht angehen, dass Sie "WÜNSCHEN" des Bauamtes nachkommen müssen. Das wäre ein Obrigkeitsstaatsdenken.
Bequemlichkeit als Planer? Ein Planer aber kann sich für besondere Mühe vom Bauherrn bezahlen lassen. Sie wollen es sich mit dieser Behörde nicht verscherzen? Das wäre nachvollziehbar. Und was ist mit der Berufsehre?
Von der Sache her sehe ich hier keine Höherbewertung von § 33 (1) BbgBO gegenüber § 35 Abs 1 Punkt 3 BbgBO. Es geht eher darum, wie die Formulierung "als Außentreppe, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann".
Mal ehrlich, es gibt keinen bauordnungsgemäßen Treppenweg, der im Brandfall NICHT gefährdet werden kann. Und: Ein Stahltreppenweg im Freien kann je nach Wind durch Rauch aus anderen Fenstern gefährdet werden. Man müsste sie schon eintunneln. Insofern ist § 35 Abs 1 Punkt 3 BbgBO realitätsfremd. Und daran beißen sich Leute fest, ohne die Gebäudeklasse zu berücksichtigen.
Die Anforderung, "als Außentreppe, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist" bezieht sich nicht unbedingt auf den Brandschutz. Man liest, bei Treppenunfällen kommen in D mehr Menschen um, als im Straßenverkehr; mit Brandopfern vergleicht man die Zahlen gar nicht. Natürlich streitet man auch darüber, was für Treppen ausreichend sicher bedeuten soll. Lässt der Begriff "ausreichend" mehr Auslegung zu als der Begriff "gefährdet"? Ist der Mensch durch das Fenster unter der Außentreppe gefährdet? Ist das Wohnen dort gefährlich. Stellt das Fenster keine Gefährdung mehr dar, wenn man eine Promatplatte unter das Treppenpodest schraubt? Ist weiterhin der Rauch die Gefährdung aus dem darunterliegenden Fenster oder aus einem anderen 1 m weiter links liegenden Fenster?
MfG G.Karstens