Hallo Herr Drechsler,
wenn ich in der Stadt auf breiter übersichtlicher Straße 70km/h fahre, weil ich besser zu wissen glaube, dass 50 an dieser Stelle Unsinn ist, und ich werde geblitzt, nützt mir keine noch so schlüssige Sachargumentation: ich muss zahlen.
In der BauO ist es ähnlich: sie ist zunächst ein politischer Beschluss, wie unser Zusammenleben als Gesellschaft in Bezug auf Bauen geregelt ist.
Hinsichtlich der Beurteilung im hier diskutierten Fall kann ich kein Fehlverhalten der Bauaufsicht erkennen, und nur darauf kommt es an.
Wenn eine andere Bauaufsicht einen anderen Ermessensspielraum zu Ihren Gunsten in Anspruch nimmt: schön.
Wenn ich das für nicht sachgerecht halte, muss ich an den Gesetzgeber herantreten und um Veränderungen ringen.
Aber die Bauaufsicht für die Einhaltung eines Gesetzes anmaulen wendet sich aus meiner Sicht an den falschen Adressaten.
Sobald man eine andere als die erwünschte Entscheidung persönlich nimmt -und das schimmert in Ihren Äußerungen so durch- bleibt man nur auf dem eigenen Ärger sitzen.
Durch Ihre Äußerungen sprechen Sie anderen, die nicht Ihrer Meinung sind (dazu zähle ich mich auch) indirekt den Sachverstand ab, so kommt Ihre Einlassung jedenfalls bei mir an.
So werden Sie vermutlich nicht viele Mitstreiter für Ihr Anliegen gewinnen...
Gruß
Matthias Bußmann