Drittes Bundesland, ähnliche Erfahrung:
Die Prüfung entsprechend PrüfVO (in SH) durch Prüfsachverständige, ist häufig gänzlich unbekannt, wenn nicht zufällig ein Instandhalter doch mal einen Hinweis gegeben hat.
Die Erfahrung zeigt auch, dass viele Betreiber/Bauherren/Eigentümer, keinen Unterscheid zwischen Prüfung und regelmäßiger Instandhaltung kennen.
Leider stellen da auch einige Bauämter keine Ausnahme dar...
Wenn die Prüfung denn durchgeführt wurde, ist in den wenigsten Fällen auch die Betriebssicherheit und Wirksamkeit bescheinigt worden. Vielmehr finden sich Formulierungen wie "Anlage i.O." oder "es bestehen keine Bedenken".
Gerade Heute erlebt in Bezug auf eine neue BMA:
Der Prüfsachverständige wurde von der Errichterfirma "mitgebracht" und hat geprüft mit dem Ergebnis "Es bestehen keine Bedenken gegen die geplante Verwendung der Anlage".
Fehler 1: Laut PrüfVO ist die Prüfung durch den Bauherren/Betreiber zu veranlassen (wusste der freundliche Techniker der BMA Firma offensichtlich auch nicht).
Fehler 2: Betriebssicherheit und Wirksamkeit nicht bescheinigt.
Ergebnis: Wieder lange Erklärung, was eine Prüfung nach PrüfVO überhaupt soll, wer sie durchzuführen hat, wer beauftragen muss und warum und wie das Prüfergebnis aussehen muss (dabei gleichzeitig der Hinweis auf die Musterprüfgrudnsätze der ARGEBAU).
Die Idee den Text der PrüfVO auf die Rückseite der Visitenkarte abzudrucken ist gar nicht schlecht, aber erreicht sicherlich auch nicht alle Betreiber.
Sinnvoller ist da da wohl eher, die Betreiber von behördlicher Seite anzuschreiben (wenn vom Umfang her noch vertretbar). So macht es eine mir bekannte Bauaufsicht, es werden quasi Erinnerungsschreiben versandt.
Und sonst gilt natürlich: Das Fehlen einer Prüfung ist ähnlich Fahren ohne HU, bei der HU weiß ich aber, dass es Konsequenzen hat (spätestens beim Unfall). Bei sicherheitstechnischen Anlagen "fragt ja selten mal einer nach"... und der Schadensfall ist für die meisten Mitbürger ja immer noch ein nicht anzunehmender Unglücksfall. Und wer fragt da (bis auf in Ausnahmefällen) schon nach einer Prüfung???
(den leicht sarkastischen letzten Absatz bitte nicht allzu ernst nehmen ;-)