Ich sehe die Aufschlagrichtung der Türen von gering frequentierten Nutzungen (z. B. ins Freie) so wie die meisten hier. Wenn die Nutzerzahl gering ist, ergibt sich keine Gefährdung. Also wo ist das Problem. Die Gewerbeaufsichtsbeamten handeln oft nicht risikogerecht (Dienst nach Vorschrift).
Meine Frau ist Leitung in einem Kindergarten. In Ihrer Einrichtung gibt es Türen aus Gruppenräumen, welche nach innen aufschlagen (älterer Gebäudeteil, so genehmigt). Der neue Anbau hat Gruppenraumtüren mit Aufschlagrichtung nach außen (auch so geplant und genehmigt). Das GGA oder andere Arbeitsschützer waren nicht beteiligt und auch noch nicht vor Ort.
Die Meinung meiner Frau ist aber eindeutig. Wenn es in den Garten geht, drängeln sich die Kinder an der Tür und es ist nur mit viel Mühe ein geordnetes Herausgehen zu ermöglichen. Gleiches war bei einer Übung zu beobachten.
Meine Frau hat deshalb bei der zuständigen Stelle (stätisches Bauamt) die Änderung der Aufschlagrichtung auch für den Altbau beantragt (quasi als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung).
Norbert Bärschmann