Hallo Christine,
die TG ist eigentlich wie ein eigenständiges Gebäude zu sehen. Räume, die nicht zur Garage gehören, sind daher auch brandschtztechnisch "hoch" abzutrennen. Das sind dann z.B. die Keller von angrenzenden (Wohn-) Häusern oder gemeinsam mit Häusern genutzten Treppenräumen (begehbar ist beides nur über Schleusen).
In den Garagenbauverordnungen ist die Begrenzung der Brandabschnitte weg gefallen und in Rauchabschnitte umgewandelt wordern. In älteren Garagenbauverordnungen gab es noch Brandabschnitte.
Hindergrund: tragende Bauteile der TG müssen immer, als unterirdische Gebäude, feuebeständig (analog GK5) sein -"R90; REI90;" - Decken ebenfalls (sind ja auch tragende Teile);
Wenn auf der TG andere Gebäude, z.B. GK 3 oder GK4 gebaut werden, ist fomal das ganze der GK des darauf stehenden Gebäudes zugeordnet, dennoch sind die unterirdischen Teile der TG feuefbeständig auszuführen.
Die oberirdischen Gebäude sind nach LBO auszuführen und bei ausgedehnten Gebäuden auch mit Brandwand oder "Wänden anstelle von Brandwänden", bzw. mit Grundstücksgrenzen ggf. auch Gebäudeabschlusswände.
Dies bezieht sich auf sonsitge Gebäude und gilt dort auch in den Kellern weiter, nicht aber in der TG.
Die TG darf auch über Grundstückgrenzen (unterschiedliche Parzellen) hinweg ohne Gebäudeabschlusswände/Brandwände gebaut werden.
Diese Erleichterung für TG rühren aus der Erfahrung und dürfte nun bereits in allen Bundesländern gemäß der M-GarVO angepasst sein?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Unterteilung in Rauchabschnitte wohl ausreichend ist, da diese mittels feuerbeständigen Wänden und mind. RS-Toren + gute Be-+Entlüftung /Rauchabzüge/maschinelle RA zu regeln ist. Hinzu kommen die breiten Fahrstraßen, die ähnlich wie die Abstände bei Industribau-Lagerung wirken und eine unmittelbare Brandweiterleitung behindern.
Ob dies langfristig mit der E-Mobilität so bleibt? Lt. Beschreibungen treten bei E-Auto-Bränden höhere Temperaturen auf, die auch eine größere und weitreichendere Wärmestrahlung mit sich bringen. Vielleicht wird es dann mit den Abständen/Fahrgassen eng und die Gefahr der Selbstentzüdung/Schädigungen von Fahrzeugen auf der gegenüberliegenden Parkfläche erhöht?
Ich denke, dass es hierzu auch schon Untersuchungen gibt.
Aber die Wiedereinführung von Brandabschnitten in TG sehe ich derzeit nicht.
Wenn Karstens auf den freiwilligen Schutz von teueren Fahrzeugen verweist, ist das wohl okay, aber "Luxus", der dem Bauherrn frei steht. Er könnte dann ja auch eine Löschanlage einbauen?
mfG der Feuerteufel