Heitmann
Ja alt, aber nicht veraltet.
Hat die Bauaufsicht die Ablehnung begründet? Wie? Mit einem Gesetzestext oder mit Sinnhaftigkeit?
Wenn diese interne Treppe im Feuer steht oder brennt, nehme ich sofort (am besten schon bevor sie brennt und der RM trötet) den 1. Rettungsweg. Das dürfte für beide Etagen der 1. Treppenraum sein, oder nicht? Und wenn die Feuerwehr kommt, wird sie das zur Rettung auch so machen. Falls die Stahl-Holz-Treppe in der Wohnung dann durchgeglüht oder halb verbrannt ist, muss diese niemand benutzen. Dann sind auch beide Etagen längst dahin.
Die Maisonettetreppe wird als 2. RW doch nur benötigt, wenn der Treppenraum verraucht ist oder brennt, und man die obere Etage der Wohnung nicht anleitern kann.
Die Bauaufsicht hat Macht. Aber inwiefern hat die Bauaufsicht das Recht, den Abweichungsantrag abzulehnen, wenn die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird? Dabei ist doch egal, ob es überhaupt eine Abweichung vom Gesetz darstellt oder nur Auslegungssache ist.
Widerstand ist möglich, aber eben aufwändig. Einfacher ist es, das Bauen teurer zu machen. So kommen Leute zu der Auffassung, übertriebener Brandschutz oder Paragrafenreiterei machen das Bauen teurer. Aber wo ist hier der Schutz, wenn die Treppe in einer Maisonettewohnung feuerhemmend oder feuerhemmend und nichtbrennbar ausgeführt wird?
MfG G. Karstens