Hallo Herr Witzl,
ja, ganz genau.
Was bei Art. 32 Abs. 4 gerne übersehen wird ist der Umstand, dass die Anforderung nur für tragende Teile der Treppe gilt, also in aller Regel nicht für die Trittstufen. Die können normalerweise sein, wie sie wollen. Die meisten Abweichungen bescheinige ich tatsächlich, wie von ogi beschrieben, für die GK 5, weil hier die tragenden Teile in der Regel nur nichtbrennbar sein sollen. Oder in der GK 4, wenn Holzwangen als tragende Elemente gewünscht werden.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof