Hallo Rüdiger,
angesichts der bisher mangelnden Rückmeldungen: Also ich habe schon einige Konzepte für Feuerwehrhäuser aufgestellt und auch geprüft. Eine Bemessung nach Industriebaurichtlinie war bisher noch nie dabei. Aber eine Feuerwehr aus Sachsen auch nicht... Ergibt meines Erachtens auch gar keinen Sinn, außer man möchte die Gemeinde ärgern.
Was aber oft ein Thema ist: Man möchte keine Schleuse bauen zwischen Feuerwehrhaus und Fahrzeughalle, weil hinter der Tür ein Flur ist, und hat Angst vor der Begründung einer Abweichung. Oder mit Bezug auf die 400 m²: Dann braucht man im Feuerwehrhaus keine notwendigen Flure machen, wobei man übersieht, dass die Grenze für die Erleichterung dort gewöhnlich bei 200 m² liegt und nicht bei 400 m². Und vielleicht bei > 400 m² dann in Verbindung damit, dass man bei der Anwendung der Industriebaurichtlinie angeblich keine notwendigen Flur ausbilden müsse, was falsch ist, ich aber oft zu lesen bekomme.
Manchmal kann man die Gedankengänge der Nachweisersteller schlecht nachvollziehen. Die Häufung macht mich aber auch stutzig, würde mich auch interessieren, was da der Hintergrund ist. Aber lässt sich das aus den Konzepten so gar nicht herauslesen?
Gruß
Alexander Vonhof