Hallo Kollg.
ich beschäftige mich gerade mit mehreren mir vorliegende Nachweis zum Brandschutz (Sachsen) jeweils für neu gebaute Feuerwehrhäuser, Baujahre ab 2009 bis 2024. Mir ist aufgefallen, dass kleinere Vorhaben mit bis zu 4 Stellplätzen zzgl. Werkst. und Lager dazu Sozialbereich (WC / Dusche /Büro Wehrleiter /Schulung und Jugendfeuerwehr NE < 400 m²) nach BO zzgl. Mittelgarage im Brandschutznachweis beurteilt wurden.
Ab 4-Stellplätze zzgl. Waschplatz wurde das BS -Konzept nach IndBauRL geschrieben. An den Schulungsräumen wird´s ja nicht liegen, die sind jeweils auch nur max. für < 100 Leute.
Hat das einen Hintergrund und wenn ja , kennt da einer näheres , eventuell auch Textmaterial von Behörden.
Mir ist eines klar, .... in Sachsen steht in der Garagenverordnung im Anwendungsbereich "NICHT "der Passus aus der Mustergaragenverordnung ..die Betriebsfahrzeuge vom Brand-Katastrophenschutz sind ausgenommen ... !
Aber daran wird das doch nicht festgemacht , oder irre ich hier !
MFG Rüdiger