• Beurteilung von Feuerwehrhäusern im Brandschutznachweis ...bzw. BS-Konzept

Hallo Kollg.
ich beschäftige mich gerade mit mehreren mir vorliegende Nachweis zum Brandschutz (Sachsen) jeweils für neu gebaute Feuerwehrhäuser, Baujahre ab 2009 bis 2024. Mir ist aufgefallen, dass kleinere Vorhaben mit bis zu 4 Stellplätzen zzgl. Werkst. und Lager dazu Sozialbereich (WC / Dusche /Büro Wehrleiter /Schulung und Jugendfeuerwehr NE < 400 m²) nach BO zzgl. Mittelgarage im Brandschutznachweis beurteilt wurden.
Ab 4-Stellplätze zzgl. Waschplatz wurde das BS -Konzept nach IndBauRL geschrieben. An den Schulungsräumen wird´s ja nicht liegen, die sind jeweils auch nur max. für < 100 Leute.
Hat das einen Hintergrund und wenn ja , kennt da einer näheres , eventuell auch Textmaterial von Behörden.
Mir ist eines klar, .... in Sachsen steht in der Garagenverordnung im Anwendungsbereich "NICHT "der Passus aus der Mustergaragenverordnung ..die Betriebsfahrzeuge vom Brand-Katastrophenschutz sind ausgenommen ... !
Aber daran wird das doch nicht festgemacht , oder irre ich hier !

MFG Rüdiger

Hallo Rüdiger,

angesichts der bisher mangelnden Rückmeldungen: Also ich habe schon einige Konzepte für Feuerwehrhäuser aufgestellt und auch geprüft. Eine Bemessung nach Industriebaurichtlinie war bisher noch nie dabei. Aber eine Feuerwehr aus Sachsen auch nicht... Ergibt meines Erachtens auch gar keinen Sinn, außer man möchte die Gemeinde ärgern.

Was aber oft ein Thema ist: Man möchte keine Schleuse bauen zwischen Feuerwehrhaus und Fahrzeughalle, weil hinter der Tür ein Flur ist, und hat Angst vor der Begründung einer Abweichung. Oder mit Bezug auf die 400 m²: Dann braucht man im Feuerwehrhaus keine notwendigen Flure machen, wobei man übersieht, dass die Grenze für die Erleichterung dort gewöhnlich bei 200 m² liegt und nicht bei 400 m². Und vielleicht bei > 400 m² dann in Verbindung damit, dass man bei der Anwendung der Industriebaurichtlinie angeblich keine notwendigen Flur ausbilden müsse, was falsch ist, ich aber oft zu lesen bekomme.

Manchmal kann man die Gedankengänge der Nachweisersteller schlecht nachvollziehen. Die Häufung macht mich aber auch stutzig, würde mich auch interessieren, was da der Hintergrund ist. Aber lässt sich das aus den Konzepten so gar nicht herauslesen?

Gruß
Alexander Vonhof

  • Karstens hat auf diesen Beitrag geantwortet.

    vonhof Die Häufung macht mich aber auch stutzig, würde mich auch interessieren, was da der Hintergrund ist.

    Man könnte eine Häufung mit der Evolutionstheorie. Was mal genehmigt wurde, setzt sich durch. Wenn irgendwo eine neuere Feuerwache steht, wird gern gefragt, wie diese geplant worden ist. Und dann macht man es auch so. Und wenn es ein auf Feuerwachen spezialisiertes Planungsbüro ist, erst recht. Schema F. Man muss die jeweilige Planung nur noch auf das Grundstück anpassen.

    Schließlich heißt es allgemein als Begründung, das machen wir immer so. So geht es am Bau nicht nur mit Handwerkern sehr oft, bei Planern ist es genau so. Das muss nicht falsch sein.
    Erklärung als Witz: Ein Dr.-Ing. einer renommierten Universität baut eine Brücke. Die Brücke stürzt ein, und er weiß dann warum. Ein grad.-Ing. baut eine Brücke, die hält. Und er weiß eigentlich nicht warum. Ende Witz.
    Das ist aber Physik. Die Brücke darf nicht versagen. Beim Brandschutzkonzept geht es zu großen Teilen um Vorschriften. Wir verhindern ja nicht den Brand.

    MfG G.Karstens

    11 Tage später

    Hallo Kollg.,

    hier kommt von meiner Seite noch etwas .
    Benötige dazu aber noch etwas Zeit.

    MFG RR

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