PS: Vielleicht noch ein paar Worte zur Haftung (grob skizziert):
Nehmen wir an, Sie fordern in einem Brandschutznachweis bei einem Objekt eine Zufahrt und die Bewegungsfläche, und es stellt sich hinterher heraus, sie war nicht notwendig, übernehmen Sie (oder Ihre Versicherung) die entstandenen Kosten in der Höhe des entstandenen Schadens, hier also die gesamten Herstellungskosten. Denn der Bauherr hätte sich die Herstellungskosten komplett sparen können.
Kommt es anders herum, Sie fordern keine Zufahrt und Bewegungsfläche, es stellt sich aber doch die Notwendigkeit im Nachhinein heraus, dann zahlen Sie hier auch den entstandenen Schaden. Dieser liegt aber nur in Höhe des Mehraufwands, der durch die nachträgliche Herstellung entsteht, denn die Kosten für die eigentliche Errichtung hätte der Bauherr ja ohnehin tragen müssen. Da entsteht ihm kein Schaden. Sie (oder Ihre Versicherung) zahlen dann aber vielleicht nur 5 oder 10 % der Herstellungskosten.
Vor diesem Hintergrund kann man sich durchaus auch überlegen, was man machen will, wenn man sich nicht sicher ist, was man tun soll.
Gruß
Alexander Vonhof