Karstens Wenn es in § 5 der HBO heißt, "...Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten ...." bauen wir eine Zufahrt, wenn das Haus 11 m von der Straße entfernt beginnt und 40 m lang ist. Die hintere Wand ist ja 51 m entfernt. Und die Zufahrt erhält dann mindestens Aufstellfläche.
Das mag schon sein, wenn "die hintere Wand" anleiterbare Fenster enthält und die Feuerwehr bis dort tragbare Leitern vorbringen muss.
Hier ist aber wohl noch eine Begriffsklärung vorzunehmen, schließlich spricht man nur dann von "Aufstellflächen", wenn es sich um Flächen für eine Drehleiter (Hubrettungsfahrzeug) handelt. Für ein Löschfahrzug sind dagegen "Bewegungsflächen" zu schaffen.
Karstens So ganz verkehrt und unpraktisch ist das m.E. nicht. Die Bewohner wollen auch mit dem Auto zur Tür, um etwa Möbel abzuladen usw. Auf der Aufstellfläche können Kinder Dreirad fahren usw.
Und genau das möchte auch die Feuerwehr, bzw. das ersteintreffende Löschfahrzeug: max. 50m zu Fuß bis zur Zugangstür des Gebäudes oder des notwendigen Treppenraums.
Vor dieser Tür wird dann der Verteiler gesetzt, insgesamt max. drei B-Längen Schlauch zwischen Löschfahrzeug und Verteiler (3x 20m = 60m B-Schlauch). Alles andere würde einfach zu viel Zeit benötigen.
Gleichzeitig sieht man hier aber, dass es hinsichtlich der 50m beim Löscheinsatz mit 60m Schlauchmaterial somit auch noch etwas Spielraum gibt - und der Verteiler wird ja auch nicht direkt in der Tür gesetzt, sondern mit etwas Abstand davor...