Hallo zusammen,
ich hatte eine Frage zur Hinterlüfteten Vorhangfassade.
Gebäude:
Doppelhaushälfte, Bj 1840 als Eindachhof, Wiederaufbau 1930 ab 2. OG, 1950 wurde der Stall ausgebaut (seither Doppelhaus).
EG massiv Sandstein und Beton, 1. OG Sand-Stein + Fachwerk, 2. OG Fachwerk (Gaubenausführung auf Gebäudelänge), 3 OG Dachstuhl. Kein Sichtfachwerk.
Standort: Baden-Württemberg
Geplanter Fassadenaufbau:
Holzrahmenkonstruktion 120mm, ausgefüllt mit Holzfasermatten, darauf 22mm Holzfaserplatten, Holz-UK zur Hinterlüftung (ca. 30mm) und anschließend Faserzementplatten als Putzträger.
Meine Frage:
Ist die Hinterlüftete Fassade in Holzausführung zulässig an der Doppelhaushälfte?
Benötige ich Brandsperren (Bleche) zwischen den Stockwerken und dem Dachstuhl?
Vielen Dank schon vorab!
Grüße Patrick