Brandschutz wird in erster Linie von Vorschriften geleitet, ob etwas nicht erlaubt ist oder oder nur nicht verboten. Ein Bauherr hat i.d.R. keine Ahnung davon, hat aber Angst vor Feuer, wenn irgendwelche Vorschriften nicht eingehalten sind. Komischerweise eher nur dann, wenn eine Vorschrift nicht eingehalten wurde (also hinterher). Ich meine hier nicht den Investor, für den nur Gewinn und der Terminplan zählt, sondern den selbstnutzenden Bauherrn. Der Planer fürchtet, ggf. in die Haftung genommen zu werden. Diese Furcht halte ich für berechtigt. Der Bauherr sagt nämlich hinterher, hätte man ihm das vorher dargelegt, hätte er alles Geld der Welt locker gemacht und richtig bauen zu lassen.
Nun geht es bei Vorschriften z.T. um festgelegte gerundete Maße und bei Abweichungen davon oft nur um einige Minuten, die beim Nachweis einer Feuerwiderstandsklasse fehlen und um 40 cm Unterschreitung eines Mindestabstandes von 5 Metern.
Ich rate also, den Bauherrn frühzeitig einzubeziehen, ihm das Risiko klarzumachen und ihm zu erläutern, dass man auch anders bauen kann. In diesem Fall könnte man ganz einfach ein nichtbrennbares Wärmedämmverbundsystem aufbringen, anstatt eine brennbare Dämmung mit einer Vorsatzschale die eh verputzt werden soll und die eine Tragkonstruktion aus Holz (Zündhölzer?) erhalten soll. Wenn man aber will, kann man es sich genehmigen lassen.
Wenn man aber beispielsweise Dachüberstände aus Holz hat, macht die komplette Nichtbrennbarkeit der Fassadenkonstruktion darunter wohl nicht viel Sinn. Hölzerne Dachüberstände ragen ja regelmäßig in den 5-m-Bereich zwischen 2 Häusern. Man darf sich Gedanken machen und soll nicht nur Vorschriften abarbeiten. Die Vorschriften sind m.E. auch so etwas wie eine Planungsgrundlage und Gedankenstütze. Es ist gut, wenn hier im Forum die Hinweise zu den Vorschriften gegeben werden. Überlegungen in
objektspezifischer Hinsicht kann man außenstehend ja gar nicht anstellen.
MfG G. Karstens