Hey Vonhof,
was willst Du uns eigentlich beweisen? Das Du rechtstheoretisch recht hast, aber in der Praxis anders verfahren wird?
Um das Hotelbeispiel zu entkräften:
1) Zwei Hotels ? 10 oder ? 40 Betten im selben Gebäude sind aus baurechtlicher Sicht nicht zwei einzelne Beherbergungsstätten, sondern immer nur eine (siehe § 2 (1) BStättV, da hier auf Gebäude oder Gebäudeteile abgestellt wird).
Ein "Aushebeln" geht also von vornherein schon nicht.Die von Dir beschriebenen Folgen können somit gar nicht eintreten.
Im Gegenteil: Die Einstufung ob dies nun GK 4 oder 5 ist oder es sich um eine oder n+1 Nutzungseinheitenhandelt hat gar keine Folgen, weil (u.a.)
a) Tragwerk im Hotel immer feuerbeständig
b) das Ganze verfahrenstechnisch immer prüfpflichtig ist, weil Sonderbau.
Wie bereits gestern beschrieben ist der Begriff der NE im Hotel letztendlich irrelevant, weil an diesen Begriff gar keine Inhalte geknüpft sind. Insofern mag es tatsächlich im Sonderfall des Hotels so sein, dass dieses insgesamt eine Nutzungseinheit darstellt. Von dieser Sondersituation im Umkehrschluss auf alle Gebäude zu schließen, erscheint nicht wirklich sachgerecht, wie die ellenlange Diskussion sowie der gelinde Aufschrei hier ja zeigt.
2) Wenn wirklich die eigentumsrechtliche Situation eine Auswirkung auf die bauliche/brandschutztechnische Gestaltung sowie den verfahrenstechnischen Umgang damit hätte, dann wäre dies im Bauvollzug
a) nicht nachvollziehbar,
b) jeglicher Kontrolle entzogen und
c) rechtlich beliebig gestaltbar.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung wäre also schon deshalb angreifbar, weil sie zu unbestimmt wäre.
Dein Kommentar dazu: "Ist halt so".
3) Vielleicht sollte man sich von Schwarz/Weiß-Lösungen bzw. festgefahrenen Dogmen lösen. Das Hotelbeispiel ist wahrscheinlich denkbar ungeeignet, um die eigentliche Frage zu beantworten.
Und: Es ist durchaus möglich, dass die Mehrzahl der Gesetzesanwender dieses "falsch" anwendet. Wenn sich daraus kein Problem ergibt: Geschenkt.
Wenn es Probleme geben sollte, dann hindert niemand den Gesetzgeber, diese Probleme durch eine Gesetzesänderung zu eliminieren.
Gruß
Werner Müller
der bei dieser Diskussion immer an die 3-Sprossen-Überstands-Diskussion denken muss. Da geht es auch immer so hoch her.