Hallo Rüdiger,
ich meine, wenn eine Abweichung vom Gesetz nicht behördlich genehmigt ist, baut man gesetzeswidrig.
Die Frage ist aber oft, ob es sich denn um eine Abweichung handelt oder nicht. Wo wird "die" Fußbodenhöhe gemessen. Was tun, wenn die Fensterbrüstung 1,22 m hoch ist, wobei gar nicht so klar ist, wo die Höhe zu messen ist. Wenn man den Brandschutznachweis erstellt, sieht man normalerwiese auch keine Brüstungshöhen. Sieht man es nach Ausführung, wurde halt falsch gebaut. Ist ein Podesteinbau eine "Kompensierung", etwa per BMA, oder eine bauliche Anpassung? Wir sind hier uneinig. Ich meine, baulich angepasst, weicht nicht ab. Will man die Ausstiegshöhe bei 1,22 m belassen, ist das nicht so. Das ist fehlerhaft. Dabei muss man fragen, abstimmen und die Verantwortung übernehmen, was auch immer das bedeutet. Da muss ich nicht mitmachen. Und warum sollte eine Behörde das genehmigen? Es gibt sicherlich noch andere Beispiele.
MfG G. Karstens