Von der Änderung der Gebäudeklasse ist in der HBO in b) selbst die Rede.
(5) 1Werden rechtmäßig bestehende Gebäude zur Schaffung von Wohnraum erstmals um ein Ge-
schoss aufgestockt, gilt dass
a) auf bestehende Bauteile die §§ 30, 32 bis 35, 37, 38 Abs. 4 bis 8 und 39 nicht anzuwenden sind,
b) im Geschoss der Aufstockung die Anforderungen an tragende und aussteifende sowie raumab-
schließende Bauteile der bisherigen Gebäudeklasse gelten,.....
peters Oder muss ich, wie bisher, doch nachweisen, dass die Schutzziele eingehalten sind, nur keine Abweichungen von materiellen Anforderungen mehr formulieren?
So sehe ich das. Die Abweichungen von den betreffenden Bauteilen würde ich im Brandschutznachweis aufführen und jeweils Begründen, sodass dafür kein Abweichungsantrag nötig wird. Solche Aufstockungen waren ja auch früher schon möglich und wurden per Abweichungsantrag genehmigt, oder auch nicht? Wo wäre jetzt praktisch eine Erleichterung? Wohnraum schaffen will man in der Politik jedenfalls schon lange.
Wenn sich wegen nur einem Geschoss mehr die Gebäudeklasse ändert, müssen die dann höheren Anforderungen also nicht erfüllt werden, weder als Aufrüstung im Bestand noch bei der aufgestockten Etage. Das bedeutet, dass der Planer die Anforderungen der bisherigen Gebäudeklasse übernimmt. Dafür muss er sie kennen. Sie müssen ja im Bestand vorhanden sein. So kann man nicht blind "einen drauf setzen". Dafür ist man Ingenieur. Die Architekten oder Fachplaner sollten sich nicht freuen, als ob keine Anforderungen mehr bestehen, nur weil das Verfahren vereinfacht wurde. Vielleicht wird es schneller gehen. Billiger oder bezahlbarer wird es wohl nicht. Aber: Viele Tage oder Jahre hing man denn bisher an Abweichungsanträgen fest?
peters Ich bin der Auffassung des die Erfüllung der Schutzziele der genennten Bauteile in der Regel noch immer nachgewiesen werden müssen und einzelne Bauteile ggf. auch ertüchtigt werden müssen. Ganz sicher bin ich mir dessen aber nicht? Was meint Ihr dazu?
Herr Peters, welche Ertüchtigungen für einzelne Bauteile stellen Sie sich vor. Geben Sie vielleicht mal Beispiele herein. Wenn Decken im Bestand nicht mal feuerhemmend sind? Wenn man das sieht oder weiß, wäre es m.E. sowieso kritisch. Wenn Geschossdecken Löcher haben, bzw. Durchführungen ohne Abschottung? Das ist in Altbauten regelmäßig der Fall, ohne dass man nachbessert.
Mit Bezug auf den Beitrag oben von Herrn Müller: Wie weisen Sie, Herr Peters oder sonstwer, im Brandschutznachweis Bauteile nach?
MfG. G.Karstens