Hallo zusammen,
im Zuge einer Alarmübung zum Schuljahresbeginn kam ich mit einer Schulleiterin ins Gespräch. Dabei ging es um die Idee, einen Teil des Flurs als sogenannte „offene Lernwelt“ zu nutzen – und ich bin mir nicht sicher, ob das baurechtlich überhaupt zulässig ist und vielleicht hatte jemand bereits unmittelbar mit dieser Thematik zu tun.
Zur Situation:
Es handelt sich um eine klassische zweigeschossige Schule mit ca. 200 Schülern.
Im Erdgeschoss (EG) und im 1. Obergeschoss (OG) verläuft jeweils ein breiter Hauptflur, von dem links und rechts die Klassenräume abgehen.
Rettungswege:
- Im EG erfolgt die Rettung über die Gebäudeeingänge ins Freie.
- Im 1. OG über die innenliegende Haupttreppe (nach einer Brandschutztür) sowie über eine Außentreppe, die direkt in den Hof führt.
- Im Flur befinden sich derzeit lediglich die Garderobenhaken der Schüler, sonst kein Mobiliar.
Geplanter Umbau:
Die Schulleiterin möchte nun einige Bereiche des Flures mit Tischen und Stühlen als „Lerninseln“ ausstatten.
Sie verweist dabei auf die DGUV-Vorschriften, wonach:
-die notwendige Rettungswegbreite (mind. 1,50 m) freizuhalten ist,
-die Möbel nicht brennbar sein sollen,
-und sie schwer beweglich, also standsicher, aufgestellt werden.
Ich sehe das allerdings kritisch. In meinen Augen handelt es sich hierbei um notwendige Flure, da Klassenzimmer auch Aufenthaltsräume sein können. Auch wenn keine Brandlasten entstehen (nicht brennbare Materialien) und die Breite formal eingehalten wird (mind 1,5m), bleiben mehrere Fragen offen:
Baurechtlich: Ist eine solche Nutzung ohne Genehmigung überhaupt zulässig?
Brandschutztechnisch: Können Rettungswege mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet werden, auch wenn sie die Flucht nicht unmittelbar behindern?
Einsatzkräfte: Besteht nicht das Risiko, dass solche Möbel im Brandfall oder bei Sichteinschränkungen die Orientierung oder Durchgangsbreite faktisch behindern?
In Kitas kennen wir „Spielflure“, aber dort handelt es sich meist um ebenerdige Rettungswege mit zusätzlichen Ausgängen – in dieser Schule nicht.
Mich würde interessieren, wie Sie das einschätzen:
Ist die Nutzung eines notwendigen Flures als Lernzone grundsätzlich zulässig, wenn die formalen Anforderungen (Breite, Material, etc.) eingehalten sind?
Freue mich auf Ihre Einschätzungen da ich selbst Für- und Wieder Argumente finde.
Viele Grüße!