Francis
Ach so. Die T-Ausführung der Brandwand (50 cm Beton + BW-Dicke +50 cm Beton), wahrscheinlich mit nichtbrennbarer Dämmung und hinweggeführter brennbarer Abdichtung? Das Hinwegführen der brennbaren Abdichtung ist doch ab GK4 nicht bauordnungskonform?
Der oben zitierte Passus aus DIN 4102-4 / 11.4.6 Schwerer Oberflächenschutz, bezieht sich übrigens auf Flugfeuer und nicht auf ein horizontales durchfressen.
Was passiert bei einer Kiesabdeckung? Ich würde sagen, wenn sich Feuer horizontal in die Abdichtung frisst, sackt der Kies nach und schottet den Rest ab. Das könnte auch mit Platten so sein. Aber irgendwann schlägt das Feuer im Bogen oben hinweg.
Geht es bei hinweggeführter brennbarer Dachabdichtung nicht um beidseitig 100 cm plus BW-Dicke? Das finde ich so im Brandschutzatlas, als Hilfslösung für den Abweichungsantrag. Warum 100 cm und nicht 50, wird nicht erklärt. Vielleicht um die Abweichung schmackhaft zu machen.
Bei "dünnen Folien" geht es i.d.R. um die Dampfsperrschicht. Man kann bis 0,8 mm Dicke von Folien sprechen. Dünn ist relativ. Eine Flachdachabdichtung ist keine Folie mehr, sondern eine oder mehrere Lagen Dachabdichtungsbahn. Kunststoffdachabdichtungsbahnen beginnen (heute) bei 1,5 mm Dicke. Mit 2 dünnen Folien kann man sich eine Gleitschicht basteln, aber ein Schutz der Dachabdichtung sollte schon eine größere Dicke aufweisen. Die Frage ist immer auch, wie empfindlich die Abdichtung ist und auch, wie dick sie ist. 3 Lagen Bitumenabdichtungsbahnen tragen mindestens 10 mm auf. Eine Bautenschutzmatte aus Gummigranulat hat oft 8 mm Dicke.
Man kann Betonplattenstreifen in Kiessand verlegen, wobei man die Ränder mit gelochten Metallschienen festhalten sollte, damit nichts wandern oder ausspülen kann.
MfG G. Karstens