HZeitter eine Wohnung mit Notleiter als 2. RW.
Hallo Herr Zeitter,
wie hoch ist denn diese Leiter? Warum war sie damals erforderlich? Bei kleiner Höhe kann die Feuerwehr doch die Steckleiter anstellen? Bei großer Höhe müsste die Leiter einen Rückenkorb besitzen. Zur Flucht körperbedingt benutzbar, zur Rettung eher nicht. Das besagt auch das oben eingestellte Gerichtsurteil.
Eine Spindeltreppe ist aber ziemlich eng und für Krankentragen nicht geeignet. Aber besser als eine senkrechte Leiter. Es gibt Menschen, die springen eher, als solch eine Leiter zu betreten. Die Auffassung der Bauaufsicht ist m.E. verständlich und ich denke, so würde ich an deren Stelle auch handeln.
Was ist denn eine airbnb-Nutzung? Ein anderes Wort für Hotel, oder? Über Rechtliches und Einstufungen kann man sich streiten. Wenn man bei Rettungswegen über Bestandsschutz streitet, streitet man praktisch über die Sicherheit der Bewohner bzw. Gäste. Und diese haben auf die Entscheidung gar keine Einwirkungsmöglichkeit. Man erwartet doch allgemein, dass es sichere Rettungswege gibt. Geht es bei solch einem Streit über Bestandsschutz neben Geld nicht auch um Rechthaberei? Als Brandschutzplaner empfehle ich bei Rettungswegen jedenfalls nicht, den juristischen Weg zu gehen, sondern die Rettungsweg sicher, also brauchbar, zu machen.
Eine ehemalige Jugendherberge hatte gar keinen 2. Rettungsweg aus dem oberen Geschoss (Geb.-Kl. 4), unten mit Steckleiter erreichbar. Für die Instandsetzung und Modernisierung zur "Kulturherberge" (da wohnen Künstler, die zeitweise in der Stadt sind) wurde ein Brandschutznachweis gefordert. Darin habe ich eine geradläufige Außentreppenanlage mit Maßen nach DIN 18065 als 2.RW vorgegeben. Eine Spindeltreppe, die der Architekt vorschlug, oder gar eine Leiter wollte ich nicht vertreten, was auch allseits akzeptiert wurde. Bei diesem Objekt war übrigens der Treppenraum, der 1.RW, auch nicht in Ordnung. Solche Dinge sind im Bestand bei Nutzungsänderungen häufig.
MfG. G.Karstens