firefly In einer Kreisstadt in Oberbayern hat sich bei einem Feuerwehreinsatz mit der Drehleiter gezeigt, dass die vorhandenen Flächen für die Feuerwehr - konkret die Aufstellflächen für die Drehleiter zur Anleiterung im 2.RW - unzureichend sind.
Wer hat gesagt, dass die Feuerwehr nicht anleitern kann? Mit solchen Aussagen kann man nicht arbeiten.
firefly Daraufhin wurde im Stadtgebiet in vielen Wohnanlagen mit mehr als zwei Obergeschossen eine Feuerbeschau durchgeführt und viele Eigentümergemeinschaften zur Nachrüstung / Ertüchtigung aufgefordert.
Es wird nicht klar, ob die Feuerwehr anleitern kann oder nicht. Hier wird nur eine Anforderung aufgeführt.
Wenn es früher mal eine Anforderung für nur 3m breite Aufstellflächen gab und die FW hatte eine Drehleiter auf LKW, dann war vielleicht etwas faul. Sind damals Zufahrt und Aufstellfläche verwechselt worden? Reichen hier 3 m nicht doch aus? Wenn nicht, sollte es im Interesse der Eigentümer sein, brauchbare Flächen zu schaffen bzw. nachzurüsten, anstatt auf dem Begriff Bestandschutz herumzureiten.
Es ist durchaus vorstellbar, dass die Eigentümer in vielen Jahren auf ihren Grundstücken allerhand umgestaltet haben oder die Untergründe nicht standfest sind; von Bäumen zugewachsen, Boden gelockert, abgezäunt, überwachsen, unzureichend gepflastert, Hütten errichtet, nie so richtig brauchbar. Dann ist es m.E. richtig, wenn die Gemeinde fordert, dass die Eigentümer ihre Anleiterstellen auf Vordermann bringen. Wenn es nämlich Opfer und Schäden gibt, wird gejammert und geklagt. Es könnten ja auch Mieter oder sonstwer betroffen sein oder die Feuerwehr bleibt im Morast stecken und beschädigt die Leiter. Eigentum verpflichtet!
Ich habe mal so einen Fall bearbeitet und eine Aufstellfläche geplant und bauen lassen, 5,50 m breit, Schotterrasen, mit kleinen Hecken als Randabschluss auch bei Schnee sichtbar... Die Bauaufsicht hat das ganze Viertel aufgefordert, Flächen auf deren Grundstücken herzustellen, brauchbar zu machen oder nachzuweisen. Es ging nicht um Abweichungen von Vorschriften, sondern um die Tauglichkeit der Aufstellflächen. Flächen waren vorhanden. Wenn man dann Nägel mit Köpfen macht, hält man natürlich die Vorschrift für FW-Flächen ein. Und wenn mal ein paar Dezimeter nicht passen, gibt es auch Lösungen. Feuerwehrleute sind nämlich praktische Leute.
Die Eigentümergescheinschaft hat gezahlt und sich sogar gefreut, denn nun konnten sie auch den Bieranhänger zum jährlichen Gartenfest heranfahren, ohne selbst stecken zu bleiben.
MfG G.Karstens