Hallo zusammen,
in einem MFH mit derzeit 2 Nutzungseinheiten wird das Dachgeschoss um eine 3 NE erweitert. Folglich wird das betreffende Objekt zur Gebäudeklasse 3 mit 3 NE.
Die Innenwandhöhe im Treppenhaus beträgt 6,3 m und die Gebäudehöhe beträgt vom Erdreich bis zum Dachgiebel 9 m. Im 1 OG ist ein manuell öffenbares Fenster im innenliegenden Treppenraum vorhanden.
Gemäß Baugenehmigung für den DG-Ausbau wird ein Dachflächenfenster zur Entrauchung, freier Querschnitt >1qm, gem. Artikel 33, Abs. 8 gefordert.
Was bedeutet das konkret für die Ausführung:
Muss dieses Dachflächenfenster zur Entrauchung aus dem EG und DG mit einem Schalter elektrisch geöffnet und geschlossen werden können?
Oder reicht eine manuelle Öffnung aus, wenn das DFF gut erreichbar und einfach nutzbar ist, z. B. über Teleskopstange vom obersten Treppenpodest aus?
Danke für Ihre Einschätzung,
Markus Schmid