Eine Scheune? Das war doch schon ein Lager. Bestandsschutz?
Wenn man Whs. und Scheune/Lagerhaus aber gegenseitig schützen will oder soll und das Whs. soll die Fenster behalten dürfen, muss man an der Scheune die Wand beidseitig gegen Feuer schützen. Feuer von außen ist mit Beplankungen ja kein Problem. Von innen geht es auch, aber Feuer vom Lager her bedeutet, dass die Außenwand umkippt, wenn die Scheune einstürzt. Bei einer alten Hütte wären 30 Minuten schon schwierig nachzuweisen, aber 60? Man könnte hochfeuerhemmende Aussteifungen bauen. Ausdenken, konstruieren. Also machbar ist das. Es Bedarf nicht nur eines Brandschutzkonzeptes sondern auch eines Modernisierungskonzeptes.
Für die Wand allein hat man ja Lösungen mit Prüfzeugnissen von Trockenbauherstellern wie Knauf, Hardie usw. Mit Promat kann man mehr Probleme lösen, nämlich unabhängig von der Unterkonstruktion, mit der Beplankung allein. Gegebenenfalls geht man in Anlehnung an Prüfzeugnisse heran, also konstruktiv. Dachüberstände usw. nicht vergessen.
Das sollte alles im Brandschutzkonzept entsprechend beschrieben werden, welches zu genehmigen ist, damit es am Ende keinen Ärger bei der Abnahme gibt. Die Aussteifung muss ja ohnehin konstruktiv gelöst werden. Im Konzept steht dann drin, dass die Situation viel sicherer wird, als sie es 100 Jahre war. Prüfzeugnisse oder Normbauweisen passen ja selten zu bestehenden alten Bauten. Auf jeden Fall muss man den Handwerkern konkrete Vorgaben machen und diese überwachen, vor allem für Details, und nicht verlangen, dass der Handwerker irgendwelche Bescheinigungen abgibt.
MfG G.Karstens