Mit weniger Rechtschreibfehler und mit den zutreffenden Begriffen aus der VStättV nochmal meine Antwort
Was ist eine Volkshochschule? Ist eine Abendschule gemeint (Erwachsenenbildung von Nähkursen oder Internetschulungen für ältere Teilnehmer wie mich)? Solche Volkshochschulen als nicht geregelten Sonderbau einzustufen, das ist nachvollziehbar, wenn Kursteilnehmer in adäquater Anzahl zu erwarten sind.
Diese Nutzung (Erwachsenenbildung) ist in der Regel mit weniger Gefährdungen verbunden, als das in "normalen" Schulen zutrifft. Deshalb ist die Schulbaurichtlichlinie und auch die VStättV nicht anzuwenden (SchulbauRL in Bayern für normale Schulen erst gar nicht eingeführt).
Die VStättV hat in der Regel höhere Anforderungen an Gebäude als die SchulbauRL. Die Anwendung der VStättV für Volkshochschule ist deshalb nicht logisch.
Für andere Hochschulen, Universitäten oder ähnliche Einrichtungen, in denen sich nicht nur Seminarräume befinden, sondern Hörsäle und technische Einrichtungen, gilt die VStättV, aber auch hier abhängig von den Nutzerzahlen (siehe auch Anwendungsbereich). Außerdem sind in solchen Hochschulen oder Universitäten des Öfteren Veranstaltungen geplant, was für die Anwendung der VStättV spricht.
Es soll auch kleinere Hochschulen geben, weshalb diese nach gesundem Menschenverstand zu planen sind. Das gilt auch für "Volkshochschulen" und in Bayern für "normale Schulen".
Nicht für jede Nutzung muss es eine Sonderbauvorschrift geben.
VStättV Begriffe
1) Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, bestimmt sind sowie Schank- und Speisewirtschaften.
(3) 1Versammlungsräume sind Räume für Veranstaltungen oder für den Verzehr von Speisen und Getränken. 2Hierzu gehören auch Aulen und Foyers, Vortrags- und Hörsäle sowie Studios.
Norbert Bärschmann