franzlang
verständlich, aber wenn die FW den Angriffsweg benötigt, nicht realistisch - oder sie müsste einen Zugangsschlüssel erhalten, z.B. über ein Schlüsselrohr mit Freischaltelement; ob da die FW mitspielt, wäre zu erfagen;
Ich habe ähnliches in Zusammenarbeit mit der FW zwar auch schon realisiert, aber es ist sicher eine Ausnahme: wir haben unten am Einstieg der Notleiter eine einhängbare Platte von 2,2 m Höhe angebracht, mit einem "Feuerwehrschloss" = analog dem Zugang zu einem Wandhydranten, die die FW mit dem Feuerwerhrbeil entsperren kann;
dies ist zwar nur bedingt (einbruch-)sicher, verhindert aber zumindest einen Missbrauch (Besteigen der Notleiter) aus "Bierlaune";
beides geht aber nur in enger Abstimmung mit der FW; da die Norm "nur" eine Regel der Technik ist und kein Bauordungsrecht, benötigen Sie keine Abweichung, aber, wie bereits beschrieben, eine schriftliche Einverständniserklärung zur gefudnenen Lösung;
- oder gibt es andere Vorschläge?
mfG der Feuerteufel