Hallo Franz,
Das ist abhängig von der GK:
GK 2: Da sind "nur noch" Trennwände erforderlich (Art. 28 (2) S. 2 BayBO). Also feuerhemmend; das ist auch baubar
GK3: Dann gilt Art. 28 (3) S. 2
Nr. 2: hfh (für das Gesamtbauteil) oder
Nr. 3: (Und hier muss man genau lesen): "[...] von außen die Feuerwiderstandsfähigkeit feuerbeständiger Bauteile".
Da steht nicht, dass das Bauteil feuerbeständig sein muss. Also "nur" 90 Minuten! In der BayBO 1998 hieß es noch "vom Gebäudeäußeren [...] Feuerwiderstandsklasse F 90". Diese Unterscheidung zwischen innen und außen war dem Vernehmen nach ein Wunsch von Systemherstellern/ Fertighausbauern; das stand so bereits in der DVBayBO 1983.
Gruß
Werner Müller