Hallo Herr Lang,
die sog. "Galerie"-Kriterien gelten nur für Wohnungen, um die Galerieebene nicht als "Geschoss" werten zu müssen, was ja Einfluss auf die Gebäudeklasse (und weitere Dinge) hat.
Entweder also nach BayBO (mit Feuerwiderstand) oder nach IndBauRL (z.B. ohne Feuerwiderstand als Einbau mit max. 25 % der Grundfläche => siehe Hannes) bewerten, aber ohne Abweichungen wird es nicht geht!
MkG, R.Witzl