Hallo Forum!
In eine eingeschossige Massivbau-Halle (ca. 700 qm) mit BSH-Träger als Satteldachträger soll eine zweite Ebene eingebaut werden. Dieses Galeriegeschoss (ca. 400 qm) soll komplett in Holzbau errichtet werden. Dies dient zur Ausstellung von Automobilen. Im EG sind ebenfalls Automobile untergestellt. Eine Werkstatt (höhere Brandlast?) ist ebenfalls untergebracht.
Wie ist hier der Brandschutz des Galeriegeschosses mit allen Bauteilen zu bewerten?
Das Gebäude wird in die Gebäudeklasse 3 eingestuft.
Grüße, Franz Lang
Halle mit zweiter Ebene
Hallo Franz,
von der Ferne: Das ist kein "Galeriegeschoss", sondern eine Geschossdecke, muss also feuerhemmend sein.
Gruß
Werner Müller
Sehe ich wie Werner!
MkG, R.Witzl
Hallo Werner und Roland,
wäre es ein Galeriegeschoss - also <50% der BGF im EG - was würde dann gelten?
gemäß IndBauRL darf die Fläche von Einbauten (hier: Galerie) nicht mehr als 25% der Hallengrundfläche betragen…
was spricht gegen fh, ist auch mit Sichtholz recht einfach zu realisieren.
Gruß
Hannes
- Bearbeitet
Hallo Herr Lang,
die sog. "Galerie"-Kriterien gelten nur für Wohnungen, um die Galerieebene nicht als "Geschoss" werten zu müssen, was ja Einfluss auf die Gebäudeklasse (und weitere Dinge) hat.
Entweder also nach BayBO (mit Feuerwiderstand) oder nach IndBauRL (z.B. ohne Feuerwiderstand als Einbau mit max. 25 % der Grundfläche => siehe Hannes) bewerten, aber ohne Abweichungen wird es nicht geht!
MkG, R.Witzl
Roland_Witzl das kommt ja aus dem Urteil: Galerien mit nicht mehr als 12 m² Grundfläche, VGH B-W, Urteil v. 12.05.1982 - 3 S 1689/81, BRS 39 Nr. 145