Ich bin kein Jurist und kann/darf daher auch keine juristische Beratung/Aussage anbieten, doch auch meiner Sicht und wie ich es handhaben würde:
Wenn Ihr Bauherr die 3 m zur Grenze (>2,5 m) einhält hat er brandschutztechnisch keinen Handlungsbedarf, es sei denn, er hatte zuvor eine Abtandsflächenübernahme für den Holzschuppen unterschrieben. Dann hätte er in die Abstandsflächen gebaut, was natürlich fatal wäre.
mfG der Feuerteufel