Hallo,
mal wieder das Thema zweiter Rettungsweg im Bestand.
Gegeben: Ba-Wü, Doppelhaushälfte, 1 Wohneinheit, ca. 90m², Erbaut ca. 1800, 2. OG+DG Wiederaufbau ca. 1930, 1950 Ausbau der angrenzenden Scheuer in Wohngebäude (seither Doppelhaus).
Im alten Gebäudeteil (1930) besteht das DG aus einem Zimmer, erschlossen durch die Notwendige Treppe im Treppenhaus, Raumgröße ca. 6x3m. An der Giebelseite befindet sich ein Fenster, Lichte weite ca. 0,4m x 1,6m höhe, ca. 0,2m über OKF.
Aufstellfläche für Drehleiter gibt es nicht, Anleiterbar wäre das Fenster auf Grund der breite nicht Regelkonform.
Könnte hier ein "Notbalkon" ggf. mit zweiter notwendiger Treppe auf die Terrasse eine Lösung sein? Besteht die Chance, solch einen Ausstieg genehmigt zu bekommen?
Von den Maßen 0,9x1,2m kann im EG ja abgewichen werden, da keine Leiter ins Fenster passen muss.
Bei den oberen Geschossen werden ja die 0,9m abzüglich 0,45m für die Leiter = 0,45m restbreite für den Ausstieg auf eine Leiter gefordert und sind aus meiner Sicht auch erforderlich.
Einen Ausstieg durch das annähernd Bodentiefe Fenster auf einen "Balkon" würde ich hingegen als Praxistauglich ansehen. Im vergleich zum Ausstieg auf eine Leiter oder sogar den Ausstieg durch ein Dachfenster sollte die Flucht und auch der Zugang für FW sogar einfacher sein.
Bin gespannt auf die Meinungen.
Viele Grüße
Patrick