Hallo Christiane,
Beherbergungsstätten benötigen, jedenfalls nach den einschlägigen Vorschriften, keine Alarmierungsanlagen, sondern Alarmierungseinrichtungen. Das ist ein großer Unterschied. Wenn das Hotel mehr als 60 Gastbetten hat, wird es eine Brandmeldeanlage benötigen, dann erfolgt die Alarmierung regelmäßig über den Internalarm. Ansonsten ist bei einer Alarmierungseinrichtung nichts vorgeschrieben, Sie können (oder müssen) das im Einfall festlegen, wie Sie es für das jeweilige Objekt für richtig halten. Ein Klassiker ist zum Beispiel die Alarmierung über die Telefonanlage, indem alle Telefone klingeln und eine Sprachdurchsage kommt. Es ist nichts festgelegt.
Zu Alarmierungsanlagen siehe VVTB, da steht einiges drin. Alarmierungseinrichtungen finden sich dort nicht.
Gruß
Alexander Vonhof