Hallo Jonas,
zwei Antworten und ein Wort zum Freitag:
1) Warum die Fenster im Keller-/ Erdgeschoss anpassen/ darüber nachdenken, wenn das Gebäude aufgestockt wird? Die Situation "da unten" hat doch mit dem eigentlichen Bauvorhaben (der Aufstockung "da oben") nichts zu tun, ist also wahrscheinlich bestandsgeschützt. Zu prüfen wäre hier -wenn überhaupt- ob eine erhebliche Gefahr vorliegt (was ich sogar von der Ferne fast aus verneinen würde). Das führt zur nächsten Antwort:
2) Es ist doch eher akademisch, darüber zu sinnieren, ob in Deinem Fall theoretisch ein Keller- oder ein Erdgeschoss vorliegt. Denn:
Entweder hast Du einen Zugang zum Treppenraum von außen von Deinem unteren Geschoss aus. Dann wirkt das doch wie ein Erdgeschoss (also für die Feuerwehr).
Oder Du hast einen Zugang von Deinem oberen Geschoss, dann wirkt das untere Geschoss wie ein Kellergeschoss (also ebenfalls für die Feuerwehr) Was zu meinem Wort zum Freitag führt:
Bitte nicht (immer) sklavisch die Anforderungen der Bauordnung abschreiben, sondern Ingenieursverstand walten lassen. Wenn man die Schutzziele von Anforderungen hinterfragt, dann kommt man manchmal weiter. Und: Falls Du trotzdem der Meinung bist, dass in Deinem unteren Geschoss (ich nenne das bewußt so) -rein formal- ein Fenster erforderlich wäre, Du aber -rein verstandesmäßig und technisch/ schutzzielorientiert- der Meinung bist, dass das Unsinn ist, dann formulierte und begründe doch eine Abweichung. Ist immer noch billiger für den Bauherrn, als ihm -aus Brandschutzgründen (!!)- einen Lichtschacht graben zu lassen.
Gruß
Werner Müller
clammer Legeldefinition. Ja klar. Dann hole ich aber auch die große Baurechtspistole raus: In Art. 33 (8) BayBO wird gefordert: "Die Treppenräume müssen in jedem oberirdischen Geschoss unmittelbar ins Freie führende Fenster mit einem freien Querschnitt von mindestens 0,50 m2 haben, die geöffnet werden können".
Ein Tür ist kein Fenster. Die "Hauseingangstür" ist kein Fenster und reicht dann schonmal nicht aus. D.h.: Neben jeder "Hauseingansgtüre" im Erdgeschoss ist dann immer noch ein Fenster erforderlich. Weil Erdgeschoss = oberirdisches Geschoss. Merkste selber?
Gruß