• Abstand zwischen Aufzugstür und Brandschutzvorhang <15 cm

Hallo zusammen, wir haben den vorliegenden Fall, und zwar ;
im Untergeschoss einer Schule wird ein Brandschutzvorhang vor dem Aufzug installiert. Der Vorhang ist jedoch mehr als 15 cm von der Aufzugstür entfernt. Dadurch könnte es theoretisch passieren, dass jemand aus dem Aufzug tritt, obwohl der Vorhang geschlossen ist, und sich dadurch in diesem Bereich einschließt. Eine bauliche Lösung, um den Abstand zu verkleinern, ist nicht möglich.
Als Vorschlag habe ich folgendes formuliert;

  • hier können deutlich sichtbare Warnleuchten und ein akustisches Signal installiert werden, die aktiviert werden, sobald der Brandschutzvorhang geschlossen ist. Dies macht Personen darauf aufmerksam, dass sie den Aufzug nicht verlassen dürfen.
  • Hinzu kann man auffällige Hinweisschilder im Aufzug und im Bereich des Vorhangs anbringen, die darauf hinweisen, dass der Bereich bei geschlossenem Vorhang nicht betreten werden darf.
  • Außerdem kann man den Aufzug so programmieren, dass er nicht in das Untergeschoss fährt oder sich die Türen dort nicht öffnen, solange der Brandschutzvorhang geschlossen ist.
  • Es ist auch möglich im Bereich des Brandschutzvorhangs eine Notöffnung (Handkurbel etc.), die es erlaubt, den Vorhang im Notfall manuell zu öffnen oder den Bereich zwischen Vorhang und Schacht mit Sensoren auszurüsten, die erkennen, ob sich Personen in dem Zwischenbereich befinden. Im Notfall könnte der Vorhang automatisch geöffnet oder ein Alarm ausgelöst werden. Da die Brandschutzabschlüsse als Rolltore geplant sind, kann in diese Produkte keine Schlupftür integriert werden.
    Der Hersteller sagt, dass in der Feststellanlage (Steuerung) des Brandschutzabschlusses eine Verzögerung der Schließung von max. 120 Sekunden eingestellt werden.
    Außerdem müsste die Verzögerungsdauer vom Brandschützer/Konzeptersteller definiert und im Brandschutzkonzept / Flucht- und Rettungswegkonzept entsprechend formuliert werden????
    Kann mir jemand hierbei helfen? wie bewertet ihr diese Situation ?
    Vorab vielen Dank für die Antworten.
    Herzliche Grüße Kaya

Hallo Kaya,

ohne Brandschutzkonzept und Bauantrag geht es m. E. nicht.

Das fängt schon beim Vorhang an; die zugehörige Feststellanlage kann auf der Schach-Innenseite nicht gemäß Verwendbarkeitsnachweis installiert werden.
Ich sehe das so, dass es nur in Kombination mit einer Brandfallsteuerung des Aufzuges funktioniert, die verhindert, dass die betreffende Etage angefahren wird, wenn der Vorhang/das Rolltor geschlossen wird.

Gruß
C. Lammer

Hallo Lammer,

vielen Dank für deine rasche Antwort.
Ich sehe das tatsächlich genauso und habe bisher auch keine andere Lösung gefunden.
Ich habe der ARGE empfohlen, den Aufzug inklusive Steuerung vorzusehen. Meiner Meinung nach muss dies nicht im Detail im BSK beschrieben werden, da beispielsweise auch die Brandschutzvorhänge nicht so detailliert im Konzept aufgeführt sind.
Allenfalls könnte man ergänzend erwähnen, dass in Abstimmung mit den jeweiligen Planern zu klären ist, ob die Aufzüge eine Steuerung benötigen. Wäre das so ausreichend als Aussage im BSK?
Gruß D.Kaya

  • clammer hat auf diesen Beitrag geantwortet.

    Kaya Meiner Meinung nach muss dies nicht im Detail im BSK beschrieben werden,

    Doch, das sehe ich anders, wie ich bereits erwähnt habe, sind Abweichungen von den Verwendbarkeitsnachweis zu erwarten. Außerdem wird somit vermieden, dass es nachher bei den Abnahmeversuchen zu Diskussionen mit den Sachverständigen kommt.

    Gruß
    C. Lammer

    • ogi gefällt das.
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