n-ludwig Das Lüftungsgerät hätte dann einen geringeren Abstand als 2,5 m zur Grundstücksgrenze. An mich wird die Frage herangetragen, ob das Lüftungsgerät an dieser Stelle zulässig ist.
Wenn es ab 2,50 m einer Brandwand bedarf, soll das wohl dem Brandschutz dienen. Darf dann ein Dach oder Erker näher zum Nachbarn stehen?
Wenn ein Lüftungsgerät näher als 2,50 m an den Nachbarn rückt, muss man den Grundsatz "...
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der
Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung)
vorgebeugt wird und ..." beachten.
Trickst man die Vorschrift zur Brandwand aus, indem man die Wand auf weniger als 2,51 m Abstand baut, Fenster einsetzt, 1-m-Dachüberstände ausbildet und auch die Abluftanlage in den 2,50-m-Raum montiert? Und wenn aus der Abluftanlage Feuer und Rauch (und Gerüche) zum Nachbarn geblasen wird? Bei einer Wärmepumpe geschieht das so nicht. Die Wärmepumpe muss draußen sein, die Abluftmaschine nicht.