Werte Kollegen des Brandschutzes,
ist es noch die gängige Praxis, die VDI 3564 für die brandschutztechnische Bewertung von Hochregalanlagen heranzuziehen, oder ist dies, wie es mit der Erläuterung zur MIndBauRL (Stand 07/2014) einhergeht, gar nicht mehr erforderlich:
,,Automatische Hochregalanlagen wurden in der Praxis häufig nach der VDI Richtlinie 3564 „Empfehlungen für Brandschutz in Hochregalanlagen“ beurteilt und genehmigt. Da diese Richtlinie allerdings nicht ausschließlich auf bauordnungsrechtliche Schutzziele ausgerichtet ist und weil sich dieser Aspekt durch die Fortschreibung der VDI-Richtlinie erkennbar verstärkt hat, erweitert die MIndBauRL ihren Anwendungsbereich. Zwar können Regallager über 9 m Höhe nicht nach DIN 18230-1 behandelt werden, da der Abbrandfaktor der Lagergüter ab dieser Höhe nicht ermittelt werden kann. Sie können aber nach den Abschnitten 5 und 6 beurteilt werden, womit deren brandschutztechnische Anforderungen weitestgehend mit der MIndBauRL erfüllt sind. Im Einzelfall können über die MIndBauRL hinausgehende Anforderungen gestellt werden; dies gilt insbesondere nicht, wenn in solchen Regallagern ausschließlich nicht brennbare Materialien gelagert werden.''
Die Erläuterung wurde durch die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz - Projektgruppe Muster-Industriebau-Richtlinie verabschiedet.