liebe Kollegen,
hier werden leider mal wieder Begriffe gemischt und durcheinander geworfen (ich geben zu, das Thema Türen ist nicht immer einfach :-( ):
das Bauordnungsrecht spricht nicht von RS- oder T30-Türen, sondern von rauchdicht und/oder feuerhemmend;
in alten Genehmigungen steht daher oft "RD-Tür" - diese ist keine "RS-Tür, geprüft nach DIN 18095ff
ebenso verhält es sich mit alten fh- oder fb-Türen - diese sind keine T30- oder T90-Türen, geüprüft n. DIN 4102 T5
der bauordnungsrechtliche Begriff "feuerhemmend" war auch nicht immer an die Kriterien der DIN 4102 geknüpft, die neben der Feuerhemmung auch den Raumabschluss und den reduzierten Wärmedurchgang von 140 k (180 k) beinhaltet.
Diese Spezifikationen "RS" oder "T30/T90" kamen erst mit Einführungen in die Techn. Baubestimmungen, bzw. Vollzugshinweise/Durchführungsverordnungen zu den LBOs.
Deshalb findet man in älteren Erläuterungen auch Aussagen, wie von Roland Witzl zitiert, aus der DVNBauO.
Die geprüften Tüern nach DIN 4102 T5 oder DIN 18095 kamen erst nach und nach in die Techn. Baubestimmungen (heute VV-TB, bzw. länderzpezifische Varianten) und wurden dann erst verbindlich.
Die DIN 18095 ff kam erst im Nov. 1988 im Weißdruck und wurde z.B. in Bayern erst mit der BayBO 2008 übernommen. RP war früher dran und führte sie bereits 2003 ein. Andere Bundesländer waren ebenfalls unterschiedlich (es lebe der Förderalismus!!) mit der Einführung.
Aber zurück zur Frage: das eingebaute Glas ist für RD-Türen, wie Karstens richtig schreibt, normalerweise nicht geeignet, es sei denn, es ist VSG mit den Fäden. (Das wurde früher oft bei der Post und den Schalteranlagen verbaut, ist aber relativ selten.) ESG oder VSG wären okay, fadenverschweisßtes Drahtglas auch.
Ob es VSG ist, kann man mit speziellen Messgeräten oder nach Ausbau einer Glashalteleiste an der Kante erkennen.
An die Beshläge und Dichtungen wurden auch keine definierten Anforderungen gestellt. Man ging von "handwerkich solide gefertigten Türen" (was immer dies auch heißen sollte?) aus und sah diese als "RD-Türen" geeignet.
Ergänzung: bei fh-Türen mit fadenverschweißtem Drahtglas kommt es auch auf den Glas-Einbau an! Dieser muss so sein, dass das Glas nicht nach Wegbrennen der Glashalteleiste herausfallen kann. D.h. ggf. sind zusätzliche Haltewinkel aus Metall erforderlich bei Holz-Rahmen-Türen.
Mfg der Feuerteufel