Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es geht um einen Industriebau in Bayern, der nach Abschnitt 7 der IndBauRL nachgewiesen und bemessen wurde.
Im Zuge der Genehmigung (2018) wurden auch ein paar Abweichungen akzeptiert.
Der Bauherr will nun flexibler in der Nutzung sein und hat eine flächendeckende Sprinkleranlage einbauen lassen.
Durch die Änderung der Sicherheitskategorie von K1 auf K4 sind die zulässigen Brandabschnittflächen mit ausreichend Reserven und unter Beachtung der Geschosse und der Feuerwiderständsfähigkeit der tragenden Teile eingehalten.
Das haben wir dem Bauamt als kurzes Konzept dem Bauamt vorgelegt:
- Industriebau wie genehmigt.
- Einbau einer flächendeckenden Sprinkleranlage --> K4
- Brandabschnittsflächen verglichen
Ergebnis:
Auf Grundlage der alten Genehmigung und der neuen Sicherheitskategorie ist alles erfüllt!
Das Bauamt will das jetzt aber so nicht akzeptieren und fordert ein komplett neues Brandschutzkonzept.
Seht ihr dafür auch eine Notwendigkeit?
brandsichere Grüße