Hallo,
folgendes Problem habe ich mit der Bauaufsicht:
Ich habe vor, in Hamburg eine Gewerbeimmobilie anzumieten. Grundsätzlich war alles in Ordnung, jedoch habe ich einen ablehnenden Bescheid erhalten, da die Außentüren der Gastronomie (40 m²) nach außen aufschlagen. Nach ASR müssen die Türen in Richtung nach außen aufschlagen, jedoch soll laut Bauaufsichtsbehörde nach dem Wegerecht die Tür nach innen aufschlagen, da sie sonst den öffentlichen Verkehr behindern könnte. Ich habe vom Wegewart zusätzlich die Zustimmung erhalten, dass ich Sitzplätze auf dem öffentlichen Weg aufstellen darf, sodass die Passanten vom Öffnen der Tür auch nicht beeinträchtigt würden.
Gibt es hierzu eine Lösung, es scheint als würde das Wegerecht mit der ASR kollidieren?!