Wortklauberei und Auffassungssachen:
Der Link für zu einer Wand mit 6 Festverglasungen, d.h. Wärmeschutzglas (mit Kunststofffolie innen) und Holzrahmen:
https://www.fensterversand.com/cdn-cgi/image/width=750,quality=80,format=auto/fileadmin/images/de/fenstertypen/holzfenster-festverglasung.jpg
Roland_Witzl Hier der O-Ton aus den Erläuterungen zur Muster-Hochhaus-Richtlinie der IS-ARGEBAU:
"Die Erleichterung des Satzes 2 Nr. 1 betrifft die Profile von Fensterrahmen und Fensterflügeln und ist eine spezielle Regelung nur für Fenster. Diese Regelung ist nicht auf feste Verglasungen anzuwenden. Die Erleichterung des Satzes 2 Nr. 1 lässt es zu, die Profile der Fensterrahmen und der Fensterflügel aus brennbaren Baustoffen, wie Holz oder Kunststoff, herzustellen." [file:///C:/Users/IBW/Downloads/42310703.PDF](https://)
MkG, R.Witzl
Diese Verglasungen wären also unzulässig. Sie sind ja keine Fenster, wenn ich Herr Vonhof so verstehe.
Stattdessen kann ich Rahmen und Flügelrahmen aus Holz kaufen, die Gläser dort einsetzen und die Flügel in den Holzrahmen mit Beschlägen einbauen. Das wäre zulässig.
Man könnte auch 3 Holzfenster und 3 Festverglasungen mit Alurahmen einbauen.
Das ist keine Wortklauberei, sondern das, was die ARGEBAU erläutert hat. Wenn man Bauvorschriften macht, sollte man sich klar ausdrücken, und in Erläuterungen sagen was man meint. Es sind schwache Leistungen, wenn man Erläuterungen erklären muss.
MfG. G.Karstens