Hallo,
ich habe eine erdgeschossige Verkaufsstätte in Sachsen als GK3.
Es gibt keine Brandwände und keine Sprinklerung.
Es gibt eine Lüftungsanlage zur Beheizung für die gesamte Verkaufsstätte und direkt vom Verkaufsraum geht ein Bürotrakt ab.
Der Bürotrakt ist im EG. Es gibt separate Außenzugänge.
Die Lüftungsanlage befindet sich darüber im DG mit Zugang über eine Bodentreppe vom EG.
Der Heizkessel für das Heizregister der Lüftungsanlage befindet sich ebenfalls im EG und hat nur einen direkten Zugang von außen.
Eine Lüftungszentrale ist gemäß MLAR, bei GK 3 nicht erforderlich.
Frage:
Per Definition sind die Büroräume unmittelbar mit dem Verkaufsraum verbunden.
Ich würde hier keine Anforderung an Trennwände ableiten.
Für die anderen Räume gibt es auch keine Anforderungen.
Oder gibt es doch ein brandschutztechnisches Verlangen der Abtrennung?
VG
Franciska