Baden-Württemberg.
Brandmeldeanlagen sind nach VStättVO in Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen insgesamt größer 1000 m² erforderlich.
Dies erfüllt die hier betrachtete VStätt nicht. Im ansonsten nach IndBauRL bewerteten Sonderbau ist eine flächendeckende BMA als Kompensation der Brandabschnittsflächen verbaut.
Muss die BMA nun, wie nach VStättVO regelmäßig durch einen Sachverständigen geprüft werden?
Eine TPrüfVO ist nicht (!) vorhanden. In BWü sind im Vergleich zu allen anderen Bundesländern auf baurechlicher Grundlage nur sehr wenige SV-Prüfungen durchzuführen. Gibt es eine detailiertere Liste als die Übersicht technPruefVO von bs-beratun für BWü, die ggf. auch andere gesetzliche Grundlagen betrachtet?
Vielen Dank für eure Antworten.