n-ludwig Abschnitt A 2.1.9 „Dächer“ der H-VVTB
Ein Fachmann bin ich hierbei nicht. Aber ich lese in A 2.1.9, dass man etwas ERWARTET.
"....als Bedachung zulässig ohne dass eine Beeinträchtigung der Behinderung der Brandentstehung oder Brandausbreitung der Bedachung insgesamt zu erwarten ist, wenn: ..."
Man kann kann vieles erwarten, was man nicht begründen kann. Man fordert eine harte Bedachung und gibt sich mit 70 % davon zufrieden. Am Anfang stehen Festlegungen. Nach Katastrophen schreit der Mensch nach Schutzvorschriften. Wenn man 1972 nur 20 % zuließ, wie Herr Vonhof schreibt, könnte es sein, dass man derzeit noch testet, ob es bei 30% merkbar mehr Schäden gibt.
Ansonsten gilt ja, erlaubt ist, was nicht verboten ist. Bei Ausnahmen für Verbote, muss man selbst begründen, dass das nicht gefährlicher ist. Dabei muss man schon beweisen. Wie kann man das?
Flugfeuer und strahlende Wärme. Nehmen wir ein Lichtdach als harte Bedachung so dürfen wir es zur Belüftung und Wärmeabfuhr offen stehen lassen. Dann ist die harte Bedachung weg. Komisch? Das machen wir auch mit Fenstern in Fassaden, obwohl das allen Brandschutzüberlegungen widerspricht. Die Begründung lautet meistens, dass das hinnehmbar ist und wir ja ein Gebäude auch praktisch benutzen wollen. Es geht darum, Katastrophen zu vermeiden. Wenn jetzt jeder 50, 65 oder 80% weiche Bedachung hätte, wenn das Mode werden würde, was bekämen wir dann? Öfter mal Stadtbrände wie in Zeiten ohne Brandmauern?
MfG G .Karstens