Ich habe kürzlich eine Ausschreibung für Flachdacharbeiten erstellt. Gemäß Brandschutzkonzept im Bestand (nicht meines) soll die brennbare Flachdachdämmung, die auf der F90-Betondachdecke geplant ist, im Brandwandbereich beidseitig der Fuge 1 m breit nichtbrennbar und mit einem Schmelzpunkt von mehr als 1000°C verlegt werden. Hierfür ist Schaumglas geplant.
Also steht im LV: Fuge wird mit 1000°C Steinwolle von oben her verstopft, bituminöse Dampfsperre wird mit Schleppstreifen wasserdicht drüber geführt, 2*1 m Schaumglasstreifen mit Steinwolletrennfuge, 2 Lagen Bitumen mit Schleppstreifen drübergeführt und 5-6 cm Kies drauf.
Nun kam die Forderung, im LV solle Schaumglas mit einem Schmelzpunkt von mind. 1000°C festgeschrieben werden. Dabei wird es nun praktisch schwierig. Schaumglas kann je nach Stoffausführung bei 950° oder 1080°C schmelzen. Die Produktdatenblätter vom Foamglas geben zum Schmelzpunkt nichts her. Schaumglas ist nichtbrennbar, die Kleber im Dachbereich übrigens nicht.
Auch hier wieder die Frage, wie schlimm ist das denn? Bitumenbahnen werden über die Brandwandfuge hinweg geführt. Schaumglas wird mit Bitumen verklebt.
Muss man jede Vorschrift wörtlich nehmen? Auch wenn eine Abweichung genehmigt wird, muss sie beurteilt werden. Wenn man über das Brandverhalten im Einzelnen nichts genau weiß, ob im Ingenieurbüro oder in der Brandschutzdienststelle, wie kann man die Abweichung genehmigen, außer nach Gutdünken?
MfG. G.Karstens