WernerMueller
Ich gebe Recht, man muss ja nicht verkaufen bzw. es kann nie verkauft werden und sollte es mal verkauft werden, muss halt die Gebäudeabschlusswand errichtet werden.
Warum sollte ich eine Trennung aus mysteriösen Gründen erfolgen. Das Bauordnungsrecht hat sich was gedacht und als Bauordnung oder andere Vorschrift niedergeschrieben.
Das Versicherungsrecht beinhaltet vereinfacht gesagt, dass Vorgaben des Versicherers berücksichtigt werden.
Wenn man ein Brandschutzkonzept nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben erstellt, dann sind überwiegend keine versicherungstechnischen Vorgaben mit eingeflossen.
Aber es macht durchaus Sinn, diese zu berücksichtigen, weil es da auch zu höheren Anforderungen kommen kann.
Und diese Anforderungen sind aus meiner Sicht mit darzustellen, sonst weiß keiner warum hier z.B. eine Brandwand steht, wo keine sein muss.
Die Schutzziele biege ich nicht hin, sondern ich lese und interpretiere das gelesene. Wenn es mir nicht eindeutig erscheint, stelle ich Fragen. Und außerdem gehe ich mit Sachverstand ran.7
Da ich im Sinne des Bauherrn agiere, werde ich keine sinnlosen hohen Anforderungen aufrufen, die nicht vom Gesetz gedeckt sind, aber ich möchte auch dass das Objekt in der Brandschutzprüfung ohne Probleme durchkommt.
Viele Bauherrn planen schon aufgrund des BSK und viele davon erschrecken, wenn Mehrkosten entstehen, weil der Prüfer oder Bauaufsicht mehr verlangen.
Gehen wir mal weg vom Nachbarschutz und von der Gebäudetrennwand und versuchen es mal mit einer Stufe niedriger.
Was ist mit der Errichtung einer Trennwand?
Nach Bauordnungsrecht ist eine Trennwand zwischen Nutzungseinheiten und deren gegenseitigen Schutz erforderlich.
Wie festgestellt, brennt es über Grundstücksgrenzen hinweg nicht anders als auf dem eigenen Grundstück. Festzuhalten wäre aber auch, dass bei Abständen größer 5m kein Brandschutz, bis auf ein paar Ausnahmen, erforderlich ist.
Alles was näher ist, muss bewertet und eingeordnet werden.
Jetzt wird es wieder Einwände geben, Trennwände sind innerhalb eines Gebäudes erforderlich, aber es sind ja hier zwei Gebäude. Wird den das Feuer feststellten, dass es nicht mehr im Gebäude ist, sondern schon aus dem Fenster/Öffnungen brennt?
Und warum gibt es denn einen Schutz im 5 m Bereich?
Zugegeben im Freien wird Wärme und Rauch über die Luft abgeführt, was die Beaufschlagung auf die gegenüberliegende Wand mindert. Aber wer will die Hand ins Feuer legen, was wirklich noch ankommt.
Aus meiner Sicht kann man den Baumarkt und den Einkaufsmarkt als getrennte Nutzungseinheiten sehen, wo ein Schutz, wie in einem Gebäude, erforderlich ist.
Laut Verkaufsstättenrichtlinie sind Trennwände erforderlich zwischen der Verkaufsstätte und Räumen, die nicht dazu gehören. Eine Öffnung darf nicht vorhanden sein.
Daran könnte man sich doch halten.
Zwei Verkaufsstätten, die nix miteinander zu tun haben.
Jetzt wünsche ich erstmal schönes, sonniges Wochenende und danke für die bisherige Diskussion.
VG Franciska