Nehalenia Nein, dass steht so nicht in diesem Schreiben. Es steht nur drin, dass die Richtlinie ggf. zur Beurteilung herangezogen werden kann. Wie bereits Herr Vonhof weiter unten ausgeführt hat, kann diese formal gar nicht gelten. Es gilt u.a. die StVO und der öffentlichen Straßenraum "...muss .... faktisch für das Anleitern geeignet sein...".