Aktuell habe ich wieder eine Diskussion mit Architekten geführt. Thema Nutzugnseinheiten a la Bauordnung oder Lernbereiche Schulbau. Bei der Ermittlung der zulässigen Flächen, was fließt mit rein?
Aus meiner Sicht: Außenwände werden einbezogen, Innenwände werden übermessen, notw. Treppenräume werden abgezogen, jedoch diverse Räume, die brandschutztechnisch abgetrennt innerhalb der Nutzungseinheit vorgesehen werden, werden nicht abgezogen.
Ich würde mich über ein Feedback freuen!
Vielen Dank!