Hallo Zusammen,
bei mir findet die SächsGarStellplVO Anwendung (Mittelgarage)
In meiner Tiefgarage habe ich Lüftungsschächte zum größten Teil nur auf einer Seite.
Die Abstände untereinander sind max. 20m. Ein Lüftungsschacht ist gegenüberliegend und besitzt auch zum nächsten Schacht max. 20m.
Zudem ist ein Garagentor als freie Lüftung vorhanden. Dessen Abstand zum Lüftungsschacht beträgt max. 30m.
Meine Fragen dazu:
Laut Verordnung ist bei Lüftungsschächten nicht erwähnt, dass diese gegenüber liegen müssen. Ist dem so?
Und welcher Abstand zum Garagentor ist zu einem Lüftungsschacht maßgebend? Dürften nur 20 m angesetzt werden, da es sich ja nicht um einen Abstand zwischen freien Lüftungsöffnungen handelt?
Besten Dank im Voraus.
VG Francis