Hallo Lizzy,
das kommt darauf an, welches Planungsziel Sie haben. Wenn nur die Industriebaurichtlinie zur Einhaltung bauaufsichtlicher Schutzziele (also eine Art Grundschutz) benötigt wird, gibt es keine Notwendigkeit einer Rauchschürze, sondern nur Auslöseabschnitte. Grundsätzlich können hier die NRA-Geräte im Dach oder im oberen Raumdrittel angeordnet sein, das ist egal. Sie müssen nur darauf achten, dass die flächendeckende 400 m² Abdeckung je Gerät eingehalten wird, was aber ohne jegliches Gerät im Dach schwierig werden kann (jedenfalls sind damit keine 5 m breiten Entrauchungsflächen gemeint, die dann 80 m tief sind).
Wenn Sie die Industriebaurichtlinie nicht einhalten können oder der Bauherr höhere Anforderungen erfüllen will oder muss, wird das wahrscheinlich mit der DIN 18232 etwas schwieriger werden. Dann läuft das ganze schon eher auf Ingenieurmethoden im Brandschutz hinaus.
Ach ja: Das einzige, was Sie in einem Raum nicht mischen können, ist ein Rauchabschnitt mit natürlicher und ein Rauchabschnitt mit mechanischer Entrauchung. Das funktioniert nun definitiv nicht.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof