Konrad Ich solle das so machen, dass es dicht ist.
Ja, wie soll das gehen, wenn es keine Überlappung gibt? Wenn Regenwasser in die Fuge läuft, ist niemandem geholfen und Ärger und Kosten sind garantiert.
1,25 m Abstand, wenn es in NRW in der Bauordnung steht. Der Streit ist manchmal, wo die 1,25 m beginnen, in der Fuge oder an der Innenkante der eigenen Gebäudetrennwand. Es sollen dann auch nicht 1,24 m werden, falls der Nachbar mit dem Millimetermaßstab kommt. Auch bei der Begrifflichkeit "Zwerchhaus" kann man streiten. Zwerchhaus hört sich sehr groß an, viel größer als eine Gaube.